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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2023

  • Allgemeines
    Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer) und der TPM GmbH (Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen, die vom Käufer übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle vor. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragsbestätigung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen an. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
  • Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  • Lieferfrist
    Wir sind bestrebt, die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristen einzuhalten, sie sind jedoch freibleibend. Alle außerhalb des Machtbereichs des Verkäufers liegenden Tatsachen (Streiks, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Ausschuss, gleichgültig, ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner Unterlieferanten) gelten als höhere Gewalt und befreien den Verkäufer für die Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung zur Lieferung und berechtigen den Käufer nicht zur teilweisen oder gesamten Annullierung des Auftrages. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung erschweren gleichgültig ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner Unterlieferanten oder auf dem Transportwege.
  • Spezialanfertigungen auf besondere Anweisung des Käufers: Der Käufer übernimmt alle Folgen, die sich evtl. aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben.
  • Versand
    Der Versand erfolgt – auch bei Franko-Lieferungen - stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers per eigen oder anderen Lieferdienst ab Lager Alsdorf oder ab Lager einer unserer Außenstellen. Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von 6 Kalendertagen beim Unterbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügenvorschriften der Warenüberbringer sind zu beachten. Die Meldung ist zusammen mit einem Schadensprotokoll dem Verkäufer unverzüglich zuzusenden. Bei einem Netto- Rechnungswert ab EUR 500,- pro Sendung erfolgt die Lieferung frei Haus. Darunter werden dem Käufer anteilige Versandkosten in Rechnung gestellt. Wird dem Verkäufer eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Käufer die eventuellen Mehrkosten hierfür in Rechnung gestellt.
  • Eigentumsvorbehalt
    Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn es sich um eine Bestellung zum Weiterverkauf handelt oder ein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Teil-Lieferungen sind zulässig. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die sich aus den Warenlieferungen oder sonst aus der gegenseitigen Geschäftsverbindungen ergeben, getilgt hat. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt. Aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an den Verkäufer abgetreten. Falls zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Abnahmeverzögerung durch den Käufer bedürfen für den Verkäufer zur Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, wie Rücktritt vom Vertrage und Schadenersatz mangels Nichterfüllung, keinerlei Fristsetzung. Zahlungen per Überweisung auf ein Konto des Verkäufers in 14 Tagen dato netto. Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang können unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen und Kosten berechnet werden. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Reklamationen müssen binnen 6 Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Auch in Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin zu zahlen, vorbehaltlich späterer Regelung der Differenz.
  • Haftung für Mängel der Lieferung
    Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
    a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Gefahrübergang nachweislich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung – unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für Fremderzeugnisse, auf die Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
    b) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährsfrist.
    c) Es wird keine Gefahr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere die Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten oder auf dem Gerät angebrachten Gebrauchsanweisung; fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte; fehlerhafte oder unsachgemäße Wartung. Eine fehlerhafte oder unsachgemäße Wartung liegt auch vor, wenn die vom Hersteller vorgeschriebene, in bestimmten Zeitabständen durchzuführende Wartung unterbleibt oder von Personen durchgeführt wird, die hierzu nicht vom Hersteller autorisiert sind; fehlerhafte oder unsachgemäße Reparaturen durch Personen, die der Hersteller nicht mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt hat; natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und die sachgemäße Wartung.
    d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
    e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung durch den Verkäufer entstehenden unmittelbaren Kosten trägt dieser – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten der Ausbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.
    f) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gehaftet. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
    g) Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen in vollem Umfange ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
    i) Ein Anspruch des Bestellers auf Nachlieferung von Ersatzteilen kann im Allgemeinen nach Ablauf von 5 Jahren nach der Lieferung des Gerätes nicht geltend gemacht werden.
    j) Für Reparaturen gilt für die Ersatzteile und die durchgeführte Arbeit eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten
  • Retouren Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr dem Einsender belastet, und zwar: bis 75 EUR Nettowarenwert, 20% des Nettowarenwertes, darüber hinaus 15 EUR pauschal. Die Waren müssen sich in der Originalverpackung und in einem unversehrten Zustand befinden.
  • Erfüllungsort Für Lieferung und Zahlungen, auch bei Franko-Lieferungen, ist der Gerichtsstand Aachen. In Streitfragen gilt das deutsche Recht.
  • Stahlflaschen Die Käufer von Stahlflaschen für verdichtete oder verflüssigte Gase werden auf die gemäß § 7 der Polizeiverordnung für den Verkehr mit diesen Gasen geltenden Bestimmungen (Druckgasverordnung) hingewiesen und verpflichtet, den diesbezüglichen Gesetzen und Verordnungen zu genügen.
  • Preisänderungen müssen wir uns vorbehalten. Es gelten die Preise der jeweils letzten Ausgabe unserer Preisliste oder sonstigen diesbezüglichen Mitteilungen oder Erklärungen. Zu einer laufenden und verbindlichen Benachrichtigung über Preisänderungen unserem Kundenkreis gegenüber sind wir jedoch nicht verpflichtet.
  • Rücktrittrecht müssen wir uns ohne jede Haftung vorbehalten.
  • Zusatz Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird der übrige Inhalt hiervon nicht berührt.

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