¨ Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen dem
Besteller (Käufer) und der TPM GmbH
(Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen, die vom Käufer übersandt werden oder sich auf
dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle
vor. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für
den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragsbestätigung im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug
genommen wird. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt
der Käufer ausdrücklich diese
Bedingungen an. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
¨ Angebote
sind freibleibend.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
¨ Lieferfrist
Wir sind bestrebt, die von uns schriftlich
bestätigten Lieferfristen einzuhalten, sie sind
jedoch freibleibend. Alle außerhalb des Machtbereichs
des Verkäufers liegenden Tatsachen (Streiks,
Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Ausschuss, gleichgültig, ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines
seiner Unterlieferanten) gelten als höhere
Gewalt und befreien den Verkäufer für die
Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung
zur Lieferung und berechtigen den Käufer
nicht zur teilweisen oder gesamten Annullierung des Auftrages. Das gleiche gilt im Falle
gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen,
die die Lieferung erschweren gleichgültig ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines
seiner Unterlieferanten oder auf dem Transportwege.
¨ Spezialanfertigungen
auf besondere Anweisung des Käufers:
Der Käufer übernimmt alle Folgen, die
sich evtl. aus einer Verletzung von
Schutzrechten Dritter ergeben.
¨ Versand
Der Versand erfolgt – auch bei Franko-Lieferungen - stets auf Rechnung und Gefahr
des Käufers per eigen oder anderen
Lieferdienst ab Lager Alsdorf oder ab Lager
einer unserer Außenstellen. Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von
6 Kalendertagen beim Unterbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügenvorschriften der
Warenüberbringer sind zu beachten. Die
Meldung ist zusammen mit einem Schadensprotokoll dem Verkäufer unverzüglich zuzusenden. Bei einem Netto-Rechnungswert
ab EUR 500,- pro Sendung erfolgt die Lieferung frei
Haus. Darunter werden dem Käufer
anteilige Versandkosten in Rechnung gestellt.
Wird dem Verkäufer eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Käufer die
eventuellen Mehrkosten hierfür in Rechnung gestellt.
¨ Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn es sich
um eine Bestellung zum Weiterverkauf handelt oder ein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Teil-Lieferungen sind zulässig. Das Eigentum geht erst dann auf den
Käufer über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die sich aus
den Warenlieferungen oder sonst aus der gegenseitigen Geschäftsverbindungen ergeben, getilgt hat. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt. Aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an den Verkäufer abgetreten. Falls zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
|
|
Wird die Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so
erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache
im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache
des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der
Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts ist
ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es
sei denn, der Käufer ist Verbraucher.
¨ Abnahmeverzögerung
durch den Käufer bedürfen für den Verkäufer zur
Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, wie Rücktritt vom Vertrage und Schadenersatz mangels Nichterfüllung, keinerlei Fristsetzung.
¨ Zahlungen
per Überweisung auf ein Konto des Verkäufers
in 14 Tagen dato netto.
Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang können unter
Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen und Kosten
berechnet werden. Einer besonderen Inverzugsetzung
bedarf es nicht. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen
den Käufer sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
¨ Reklamationen
müssen binnen 6 Tagen nach Empfang
der Sendung angebracht werden. Auch
in Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin zu zahlen,
vorbehaltlich späterer Regelung der Differenz.
¨ Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen
auch das Fehlen ausdrücklich
zugesicherter Eigenschaften gehört,
haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender
Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern,
die innerhalb der Gewährleistungsfrist nach
Gefahrübergang nachweislich infolge
eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes – insbesondere
wegen fehlender Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter
Ausführung – unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel
ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
zu melden. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers. Für Fremderzeugnisse, auf die Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den
Lieferer des Fremderzeugnisses
zustehen.
b) Das Recht des Bestellers, Ansprüche
aus Mängeln geltend zu machen,
verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen
Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der
Gewährsfrist.
c) Es wird keine Gefahr übernommen für Schäden, die
aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere die Nichtbeachtung der
dem Gerät beigefügten oder auf dem
Gerät angebrachten
Gebrauchsanweisung; fehlerhafter
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
den Besteller oder Dritte; fehlerhafte
oder unsachgemäße Wartung. Eine fehlerhafte oder unsachgemäße Wartung liegt auch vor, wenn die vom Hersteller vorgeschriebene, in bestimmten Zeitabständen durchzuführende Wartung unterbleibt oder von Personen
durchgeführt wird, die hierzu nicht vom Hersteller
autorisiert sind; fehlerhafte
oder unsachgemäße Reparaturen durch Personen, die
der Hersteller nicht mit der Durchführung dieser
Arbeiten beauftragt
hat; natürliche Abnutzung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung,
insbesondere übermäßige
Beanspruchung. Wird der
Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und
von diesem installiert,
trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und die sachgemäße Wartung.
|
|
d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer
nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller
nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu
geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung
befreit.
e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung
durch den Verkäufer entstehenden unmittelbaren Kosten
trägt dieser – insoweit als sich die Beanstandung als
berechtigt herausstellt – die Kosten der Ausbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des
Versandes.
f) Für das Ersatzstück und die
Ausbesserung wird nur bis zum Ablauf
der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gehaftet. Die Frist
für die Mängelhaftung
an dem Liefergegenstand wird jedoch
um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
g) Durch etwa seitens des Bestellers
oder Dritter unsachgemäß ohne
vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die
Haftung für die daraus entstehenden
Folgen in vollem Umfange
ausgeschlossen.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
i) Ein Anspruch des Bestellers auf Nachlieferung von Ersatzteilen kann im Allgemeinen nach Ablauf von 5 Jahren
nach der Lieferung des Gerätes nicht
geltend gemacht werden.
j) Für Reparaturen gilt für die Ersatzteile
und die durchgeführte Arbeit eine Gewährleistungsfrist
von 6 Monaten
¨ Retouren
Für alle Retouren, sei es zum Umtausch
oder zur Gutschrift, die auf eine
fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr dem Einsender
belastet, und zwar:
bis 75 EUR Nettowarenwert, 20% des Nettowarenwertes, darüber hinaus
15 EUR pauschal. Die Waren müssen
sich in der Originalverpackung und in
einem unversehrten Zustand befinden. Sterilprodukte sowie Arzneimittel sind von Umtausch, Rücknahme und
Stornierung ausgeschlossen
¨ Erfüllungsort
Für Lieferung und Zahlungen, auch bei Franko-Lieferungen, ist der
Gerichtsstand Aachen. In Streitfragen
gilt das deutsche Recht.
¨ Stahlflaschen
Die Käufer von Stahlflaschen für
verdichtete oder verflüssigte Gase
werden auf die gemäß § 7 der Polizeiverordnung für den Verkehr mit
diesen Gasen geltenden Bestimmungen (Druckgasverordnung) hingewiesen und verpflichtet, den diesbezüglichen
Gesetzen und Verordnungen zu
genügen.
¨ Preisänderungen
müssen wir uns vorbehalten. Es gelten
die Preise der jeweils letzten Ausgabe unserer Preisliste
oder sonstigen diesbezüglichen Mitteilungen oder Erklärungen. Zu einer laufenden und verbindlichen Benachrichtigung über Preisänderungen unserem Kundenkreis gegenüber sind wir jedoch nicht
verpflichtet.
¨ Rücktrittrecht
müssen wir uns ohne jede Haftung vorbehalten.
¨ Zusatz
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam
sein, wird der übrige Inhalt hiervon nicht berührt.
|