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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 


Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                               Stand: Februar 2025

 

¨ Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen dem

Besteller (Käufer) und der TPM GmbH

(Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen, die vom Käufer übersandt werden oder sich auf

dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle

vor. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für

den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragsbestätigung im Rahmen einer

bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug

genommen wird. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt

der Käufer ausdrücklich diese

Bedingungen an. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

¨ Angebote
sind freibleibend.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der

schriftlichen Bestätigung.

¨ Lieferfrist
Wir sind bestrebt, die von uns schriftlich

bestätigten Lieferfristen einzuhalten, sie sind

jedoch freibleibend. Alle außerhalb des Machtbereichs

des Verkäufers liegenden Tatsachen (Streiks,

Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Ausschuss, gleichgültig, ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines

seiner Unterlieferanten) gelten als höhere

Gewalt und befreien den Verkäufer für die

Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung

zur Lieferung und berechtigen den Käufer

nicht zur teilweisen oder gesamten Annullierung des Auftrages. Das gleiche gilt im Falle

gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen,

die die Lieferung erschweren gleichgültig ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines

seiner Unterlieferanten oder auf dem Transportwege.

¨ Spezialanfertigungen
auf besondere Anweisung des Käufers:

Der Käufer übernimmt alle Folgen, die

sich evtl. aus einer Verletzung von

Schutzrechten Dritter ergeben.

¨ Versand
Der Versand erfolgt – auch bei Franko-Lieferungen - stets auf Rechnung und Gefahr

des Käufers per eigen oder anderen

Lieferdienst ab Lager Alsdorf oder ab Lager

einer unserer Außenstellen. Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von

6 Kalendertagen beim Unterbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügenvorschriften der

Warenüberbringer sind zu beachten. Die

Meldung ist zusammen mit einem Schadensprotokoll dem Verkäufer unverzüglich zuzusenden. Bei einem Netto-Rechnungswert

ab EUR 500,- pro Sendung erfolgt die Lieferung frei

Haus. Darunter werden dem Käufer

anteilige Versandkosten in Rechnung gestellt.

Wird dem Verkäufer eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Käufer die

eventuellen Mehrkosten hierfür in Rechnung gestellt.

¨ Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn es sich

um eine Bestellung zum Weiterverkauf handelt oder ein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Teil-Lieferungen sind zulässig. Das Eigentum geht erst dann auf den

Käufer über,

wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die sich aus

den Warenlieferungen oder sonst aus der gegenseitigen Geschäftsverbindungen ergeben, getilgt hat. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt. Aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an den Verkäufer abgetreten. Falls zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder

Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache

mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

 

 

Wird die Kaufsache mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so

erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen

Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache

im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache

des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der

Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des

Eigentumsvorbehalts ist

ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es

sei denn, der Käufer ist Verbraucher.

¨ Abnahmeverzögerung
durch den Käufer bedürfen für den Verkäufer zur

Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, wie Rücktritt vom Vertrage und Schadenersatz mangels Nichterfüllung, keinerlei Fristsetzung.

¨ Zahlungen
per Überweisung auf ein Konto des Verkäufers

in 14 Tagen dato netto.

Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang können unter

Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen und Kosten

berechnet werden. Einer besonderen Inverzugsetzung

bedarf es nicht. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen

den Käufer sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

¨ Reklamationen
müssen binnen 6 Tagen nach Empfang

der Sendung angebracht werden. Auch

in Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin zu zahlen,

vorbehaltlich späterer Regelung der Differenz.

¨ Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen

auch das Fehlen ausdrücklich

zugesicherter Eigenschaften gehört,

haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer

Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender

Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern,

die innerhalb der Gewährleistungsfrist nach

Gefahrübergang nachweislich infolge

eines vor dem Gefahrübergang

liegenden Umstandes – insbesondere

wegen fehlender Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter

Ausführung – unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel

ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich

zu melden. Ersetzte Teile werden

Eigentum des Verkäufers. Für Fremderzeugnisse, auf die Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den

Lieferer des Fremderzeugnisses

zustehen.
b) Das Recht des Bestellers, Ansprüche

aus Mängeln geltend zu machen,

verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen

Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der

Gewährsfrist.
c) Es wird keine Gefahr übernommen für Schäden, die

aus nachfolgenden

Gründen entstanden sind: Ungeeignete

oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere die Nichtbeachtung der

dem Gerät beigefügten oder auf dem

Gerät angebrachten

Gebrauchsanweisung; fehlerhafter

Montage bzw. Inbetriebsetzung durch

den Besteller oder Dritte; fehlerhafte

oder unsachgemäße Wartung. Eine fehlerhafte oder unsachgemäße Wartung liegt auch vor, wenn die vom Hersteller vorgeschriebene, in bestimmten Zeitabständen durchzuführende Wartung unterbleibt oder von Personen

durchgeführt wird, die hierzu nicht vom Hersteller

autorisiert sind; fehlerhafte

oder unsachgemäße Reparaturen durch Personen, die

der Hersteller nicht mit der Durchführung dieser

Arbeiten beauftragt

hat; natürliche Abnutzung, fehlerhafte

oder nachlässige Behandlung,

insbesondere übermäßige

Beanspruchung. Wird der

Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und

von diesem installiert,

trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße Installation und die sachgemäße Wartung.

 

d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer

nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller

nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche

Zeit und Gelegenheit zu

geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung

befreit.
e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung

durch den Verkäufer entstehenden unmittelbaren Kosten

trägt dieser – insoweit als sich die Beanstandung als

berechtigt herausstellt – die Kosten der Ausbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des

Versandes.
f) Für das Ersatzstück und die

Ausbesserung wird nur bis zum Ablauf

der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gehaftet. Die Frist

für die Mängelhaftung

an dem Liefergegenstand wird jedoch

um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
g) Durch etwa seitens des Bestellers

oder Dritter unsachgemäß ohne

vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die

Haftung für die daraus entstehenden

Folgen in vollem Umfange

ausgeschlossen.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein

Anspruch auf Ersatz

von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
i) Ein Anspruch des Bestellers auf Nachlieferung von Ersatzteilen kann im Allgemeinen nach Ablauf von 5 Jahren

nach der Lieferung des Gerätes nicht

geltend gemacht werden.
j) Für Reparaturen gilt für die Ersatzteile

und die durchgeführte Arbeit eine Gewährleistungsfrist

von 6 Monaten

¨ Retouren
Für alle Retouren, sei es zum Umtausch

oder zur Gutschrift, die auf eine

fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die der Verkäufer

nicht zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr dem Einsender

belastet, und zwar:
bis 75 EUR Nettowarenwert, 20% des Nettowarenwertes, darüber hinaus

15 EUR pauschal. Die Waren müssen

sich in der Originalverpackung und in

einem unversehrten Zustand befinden. Sterilprodukte sowie Arzneimittel sind von Umtausch, Rücknahme und

Stornierung ausgeschlossen

¨ Erfüllungsort
Für Lieferung und Zahlungen, auch bei Franko-Lieferungen, ist der

Gerichtsstand Aachen. In Streitfragen

gilt das deutsche Recht.

¨ Stahlflaschen
Die Käufer von Stahlflaschen für

verdichtete oder verflüssigte Gase

werden auf die gemäß § 7 der Polizeiverordnung für den Verkehr mit

diesen Gasen geltenden Bestimmungen (Druckgasverordnung) hingewiesen und verpflichtet, den diesbezüglichen

Gesetzen und Verordnungen zu

genügen.

¨ Preisänderungen
müssen wir uns vorbehalten. Es gelten

die Preise der jeweils letzten Ausgabe unserer Preisliste

oder sonstigen diesbezüglichen Mitteilungen oder Erklärungen. Zu einer laufenden und verbindlichen Benachrichtigung über Preisänderungen unserem Kundenkreis gegenüber sind wir jedoch nicht

verpflichtet.

¨ Rücktrittrecht
müssen wir uns ohne jede Haftung vorbehalten.

¨ Zusatz
Sollten einzelne Bestimmungen dieser

Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam

sein, wird der übrige Inhalt hiervon nicht berührt.

       


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